April 7, 2020

Pressemitteilung: Neue Ausbildungsverordnung Hauswirtschaft mit wichtigen Impulsen für Berufszweig
Deutscher LandFrauenverband begrüßt die künftige Ausrichtung der Hauswirtschaft mit ländlich-agrarischem Schwerpunkt

Berlin, 07.04.2020 – Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) begrüßt das Ergebnis des Verfahrens zur Neuordnung der Berufsausbildung Hauswirtschaft, das mit der Veröffentlichung am 1. April 2020 nun offiziell abgeschlossen ist. Ab 1. August tritt die neue Verordnung in Kraft. Mit diesem neuen Regelwerk wird die duale Berufsausbildung Hauswirtschaft sowohl strukturell und inhaltlich wie auch bei den Prüfungen aktualisiert.

„Die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, wie systemrelevant die Hauswirtschaft ist. Hauswirtschaftliche Fachkräfte verrichten unverzichtbare Dienstleistungen am und für Menschen. Oft sind es Risikogruppen, die sie versorgen und betreuen. Jedes Seniorenwohnheim kann sich glücklich schätzen, wenn es über eine qualifizierte hauswirtschaftliche Leitung mit kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt. Mit den neuen Ausrichtungen wird die Berufsausbildung insbesondere in diesem Bereich noch besser aufgestellt sein“, sagt Petra Bentkämper, dlv-Präsidentin.

Die Ausbildung wird zukünftig nicht mehr nach sogenannten Einsatzgebieten, sondern nach den Schwerpunkten personenbetreuende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen und ländlich-agrarische Dienstleistungen strukturiert.

Der dlv sieht einen wachsenden Fachkräftebedarf in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen, in der Gemeinschaftsverpflegung von Schulen und Kitas, in Privathaushalten und im Landtourismus.

„Der Landtourismus hat sich in den letzten Jahren immer weiter professionalisiert. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es einen Schwerpunkt ländlich-agrarische Dienstleistungen gibt, weil wir hier Potential sehen“, führt Petra Bentkämper aus. Ferienhöfe, Hof-Cafés oder auch Direktvermarktungsbetriebe können dann passgenauer und prüfungsrelevant auf die Anforderungen in ihren Betrieben ausbilden.

Ausbildungsbetriebe oder die, die es werden möchten, können sich bei den zuständigen Stellen für Berufsbildung in ihrem jeweiligen Bundesland informieren. Zum kommenden Ausbildungsjahr kann nur noch nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.

„Jetzt sind auch wir LandFrauen gefragt, dass die Verordnung gut ins Rollen kommt. Und zwar nicht nur als Ausbilderinnen, sondern auch als Prüferinnen, Vertreterinnen in den regionalen Berufsgremien und Multiplikatorinnen“ sagt Christine Reitelshöfer, Vorsitzende des Fachausschusses Hauswirtschaft und Verbraucherpolitik und Mitglied im Präsidium des dlv.

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