November 24, 2020
Berlin, 24.11.2020 – In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsposten soll künftig mindestens eine Frau im Vorstand mitwirken. Darauf hat sich die Große Koalition geeinigt und will das Führungspositionengesetz (FüPoG II) nun weiterentwickeln. Der Deutsche LandFrauenverband ist der Überzeugung, dass nur durch eine gesetzliche Regelung der Frauenanteil in Führungspositionen nachhaltig erhöht werden kann.
„Ein dickes Brett ist angebohrt. Wir LandFrauen werden uns aber erst zufriedengeben, wenn es gänzlich durchbohrt ist. So fordere ich die Bundesregierung auf, die Novellierung des Führungspositionengesetzes schnell voranzutreiben und noch in dieser Legislaturperiode mit konkreten Umsetzungsvorschlägen auf den Weg zu bringen“, sagt Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes.
Der dlv ist zuversichtlich, dass ein höherer Anteil von Frauen in Vorständen eine Sogwirkung auch auf andere Bereiche haben wird. Mehr Frauen in Entscheidungspositionen können zu einer Veränderung der Arbeitskultur in unserem Land beitragen. Davon profitieren dann Frauen und Männer auf allen Ebenen der Unternehmen, egal ob in der Privatwirtschaft, der Landwirtschaft oder im öffentlichen Sektor.