Januar 11, 2017
Berlin, 11.01.2017 – Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit freigegeben. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mehr Transparenz beim Entgelt zu schaffen.
„Frauen verdienen im Augenblick 21 Prozent weniger als Männer, in ländlichen Regionen steigt der Unterschied auf über 30 Prozent. Im Alter entsteht sogar eine Rentenlücke von bis zu 59 Prozent. Wir haben nicht nur die gesellschaftliche Verpflichtung, es ist auch ökonomisch vernünftig, Frauen vor Altersarmut zu bewahren. Deshalb ist es an der Zeit, über Geld beziehungsweise Gehalt zu sprechen! Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir glauben aber, dass Einzelpersonen Unterstützung brauchen, wenn es darum geht, Lohntransparenz einzufordern. Daher fordern wir ergänzend ein Verbandsklagerecht und eine Prüfung, wie auch kleinere Betriebe eingebunden werden können“, erklärt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands (dlv), im heutigen ARD Morgenmagazin.
Die Ursachen für die Lohndifferenz sind vielfältig. Neben Kinderbetreuung oder beruflichen Auszeiten aus familiären Gründen spielt auch die Berufswahl eine große Rolle. „Das Gesetz ist nur ein Baustein im Kampf für mehr Lohngerechtigkeit. So müssen wir als Gesellschaft auch prüfen, warum zum Beispiel die klassischen Pflege- und Betreuungstätigkeiten schlechter bezahlt werden. Warum ist uns beispielsweise körperliche Arbeit auf dem Bau mehr wert als körperliche Arbeit am Menschen?“, fährt Brigitte Scherb fort. „Dass Frauen sich ihrer Situation bewusst werden, ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen.“
Daher will der dlv Frauen und ihre Familien für das Thema sensibilisieren, über Ursachen und Folgen von Entgeltungleichheit aufklären. Mit dem Projekt Equal-Pay-Beraterinnen sind bereits 13 Frauen bundesweit aktiv und in diesem Jahr kommen weitere hinzu. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt geht 2017 in die zweite Runde.