September 4, 2018
Berlin, 20.08.2018 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hofabgabeklausel in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Sie ist seit dem 9. August 2018 ausgesetzt.
Landwirte mussten bisher ihren Hof abgeben, um Rente beziehen zu können. Dadurch sollte der frühe Generationenwechsel bei den Betriebsleitern gefördert werden. Eine legitime Zielsetzung des Gesetzgebers, wie die Richter feststellten. Sie bemängelten jedoch, dass die Verpflichtung in Teilen verfassungswidrig sei. Das Gesetz sieht bisher keine Regelungen für Härtefälle vor, zum Beispiel wenn keine Hofnachfolge oder kein Pächter gefunden wird.
Ebenfalls verfassungswidrig ist die Regelung, dass der Rentenanspruch der Bäuerin davon abhängig ist, ob ihr Ehemann den Hof abgibt, sobald er selbst das Rentenalter erreicht.
„Auch wir wissen von Fällen, bei denen die Hofabgabeklausel zu Nachteilen für die Bäuerinnen geführt hat. Daher begrüße ich, dass das Bundesverfassungsgericht die Regierung aufgefordert hat, hier genauer hinzusehen“, erklärt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands. „Wir brauchen schnell Klarheit, wie die Voraussetzung für die Hofübergabe und den Rentenbezug in Zukunft geregelt werden soll. Letztendlich ist es der Generationenwechsel und die sichere Zukunft der Landwirtschaft, die im Vordergrund stehen.“
Experten raten Bäuerinnen und Bauern ab sofort ihre Altersrente zu beantragen, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben. Landwirtinnen und Landwirte, deren Rentenantrag wegen fehlender Hofabgabe in der Vergangenheit abgelehnt wurde, sollten eine erneute Prüfung beantragen.
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