August 31, 2020
Berlin, 28.08.2020 – In dieser Woche haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss auf eine Wahlrechtsreform in zwei Stufen geeinigt. Für die Bundestagswahl 2021 konnten sie sich lediglich auf kleine Korrekturen zum Wahlrecht verständigen. Für die anstehende Wahl 2021 soll eine Übergangslösung den Zuwachs der Abgeordnetenzahl dämpfen. Das ebenfalls geforderte Ziel, Geschlechterparität im Wahlrecht zu verankern, wurde von den Koalitionspartnern leider verfehlt.
„Hier wurde die Chance verpasst, Frauen ihren berechtigten Anteil am wichtigsten deutschen Gesetzgebungsorgan, dem Deutschen Bundestag, zu garantieren. Sichtweisen und Erfahrungen von Frauen fließen somit weitere Jahre viel zu wenig in politische Entscheidungen ein“, sagt Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes.
Der Deutsche LandFrauenverband setzt sich seit vielen Jahren für Parität in den Parlamenten ein und hofft, dass die nun eingerichtete Reformkommission dem Auftrag nachkommen wird, bis zur nachfolgenden Bundestagswahl 2025 konkrete Umsetzungsmaßnahmen für Geschlechterparität im Bundestag vorzulegen.
„Wir als Deutscher LandFrauenverband und Interessenvertretung von 500.000 LandFrauen werden nicht müde, eine echte Wahlrechtsreform einzufordern. Damit diese bedeutsame Reform nicht in einem Reförmchen untergeht“, so Petra Bentkämper.
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