März 3, 2026
Pressemitteilung: Kurz vor Beginn des Prüfverfahrens: Breites Bündnis fordert Feiertag am Internationalen Frauentag am 8. März in Niedersachsen
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages am 8. März stellt ein breites Bündnis in Niedersachsen fest: Mangelnder Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die ungerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, diskriminierende Gehaltsunterschiede, mehrdimensionale Diskriminierung von Frauen mit Migrationsgeschichte sowie weiterhin geringe Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt sind auch in Niedersachsen immer noch Realität.
Im November 2025 entschied der Niedersächsische Landtag, das Anliegen der Einführung des Internationalen Frauentages in Niedersachsen als zusätzlichen gesetzlichen Feiertag an das Innenministerium zur Prüfung zu übergeben.
Am 12. März 2026 startet nun das beschlossene Prüfverfahren mit einem Runden Tisch beim Innenministerium. „Wir erwarten eine zügige Prüfung mit einem positiven Ausgang für die Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen“ so Ute Gottschaar, stellvertretende Landesleiterin von ver.di.
Diese Forderung wird vom Bündnis „Feiertag? 8. März!“, bestehend aus vielfältigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, unterstützt:
Kerstin Tack, Vorsitzende Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.: „Frauen verbringen fast doppelt so viel Zeit wie Männer mit der unbezahlten Betreuung und Pflege von Angehörigen. Dadurch stehen sie dem Arbeitsmarkt oft nur bedingt zur Verfügung, was auch volkswirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Diese strukturelle Benachteiligung gilt es sichtbar zu machen und mit dem Internationalen Frauentag als gesetzlichen Feiertag ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit zu setzen.“
Elisabeth Brunkhorst, Präsidentin Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e. V.: „Frauen tragen täglich große Verantwortung in unserer Gesellschaft, in Familien, in landwirtschaftlichen Betrieben und im Ehrenamt. Ein gesetzlicher Feiertag am 8. März wäre ein starkes gesellschaftliches Bekenntnis zur Sichtbarkeit der Leistungen von Frauen, zu Chancengleichheit und zu echter Mitbestimmung – gerade auch im ländlichen Raum. Der 8. März soll nicht nur erinnern – er soll bewegen. Heute und in Zukunft.“
Dr. Barbara Hartung, Vorsitzende Landesfrauenrat Niedersachsen e. V.: „Parität ist eine Frage demokratischer Gerechtigkeit. Frauen stellen die Hälfte der Gesellschaft – sie müssen auch die Hälfte der Macht und der Verantwortung tragen. Der 8. März als gesetzlicher Feiertag wäre ein starkes Signal für echte Teilhabe, für gerechte Machtverteilung und für eine Zukunft, in der Frauen selbstverständlich auf allen Ebenen mitentscheiden. Niedersachsen kann hier ein klares Zeichen setzen.“
Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen: „Altersarmut in Niedersachsen ist weiblich: Durch schlechtere Bezahlung im Job, gänzlich unbezahlte Sorgearbeit und staatliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting erhalten Frauen in Niedersachsen durchschnittlich 27 Prozent weniger Rente als Männer. Der 8. März als gesetzlicher Feiertag gibt Gleichstellung den Stellenwert, den sie verdient und ist ein klares Signal gegen strukturelle Benachteiligung.“
Haddijatou Jow, Stellv. Vorsitzende des Niedersächsischen Integrationsrates: „Wer von Integration spricht, darf von Gleichberechtigung nicht schweigen. Migrantische Frauen halten unsere Gesellschaft zusammen – in Familien, Betrieben, der Pflege und im Ehrenamt – und kämpfen gleichzeitig gegen Mehrfachdiskriminierung. Zu oft arbeiten sie unter prekären Bedingungen, mit geringeren Chancen und unsicherer Altersabsicherung. Ein gesetzlicher Feiertag am Internationalen Frauentag wäre ein starkes Zeichen des Respekts und der Anerkennung: Ihre Arbeit zählt. Ihre Rechte zählen. Ihre Stimmen zählen. Der 8. März als Feiertag bietet uns mehr Raum für Engagement, internationale Solidarität und politische Mitsprache.“
Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Ein Feiertag am 8. März wäre ein starkes Signal für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt. Frauen sind in Bezug auf Bezahlung, der Teilnahme am Arbeitsmarkt und der Rente noch immer massiv benachteiligt. Lasst uns mit dem 8. März einen Feiertag schaffen, an dem das Thema Geschlechtergerechtigkeit im Fokus steht!“
Nadine Nelle aus dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen: „Die Einführung des 8. März als Feiertag ist ein kraftvolles Zeichen gegen die bestehenden strukturellen Benachteiligungen, die viele Frauen weiterhin erleben. Es erinnert uns daran, dass Chancengleichheit kein abstraktes Konzept ist, sondern eine tägliche Herausforderung. Dabei ist Geschlechtergerechtigkeit ein entscheidender Faktor für die Stabilität unserer Demokratie, in der alle Stimmen Gehör finden. Am 8. März als Feiertag würde daran angemessen erinnert und ermahnt.“
Monika Lehner vom Zentrum für Frauen-Geschichte Oldenburg: „Wir fordern den 8. März als Feiertag, um den weltweiten Kampf von Frauen um Gleichberechtigung, Demokratie, Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu würdigen. Der 8. März rückt somit Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, körperliche Selbstbestimmung und keine Gewalt gegen Frauen in den Fokus.“
Die Bündnispartner*innen sind sich einig: Ein Feiertag am 8. März ist mehr als bloße Symbolpolitik. Er schafft Raum für Sichtbarkeit, gesellschaftliche Debatte, politische Bildung und gemeinsame Lösungen einer der drängendsten Ungerechtigkeitsfragen unserer Zeit – der strukturellen Diskriminierung von Frauen.
Ute Gottschaar dazu abschließend: „Gehen wir in Niedersachsen mit gutem Beispiel voran – für Geschlechtergerechtigkeit – für unsere Demokratie – für einen gesetzlichen Feiertag am 8. März in Niedersachsen.“
